top of page

Herzlich willkommen beim Kölner Hallenflohmarkt. Um ein reibungsloses Erlebnis für Aussteller und Besucher zu gewährleisten, bitten wir um die Einhaltung unserer Marktordnung.

1. Teilnahme

Die Teilnahme am Hallenflohmarkt ist grundsätzlich für Privatpersonen und – sofern ausdrücklich zugelassen – gewerbliche Anbieter möglich.
Mit der Buchung eines Standplatzes erkennt der Verkäufer diese Teilnahmebedingungen an und verpflichtet sich, die Regeln des Veranstalters einzuhalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, Personen oder Waren von der Veranstaltung auszuschließen, wenn gegen die Regeln verstoßen wird oder der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung gefährdet wird.

2. Standplatz und Standgröße

Der gebuchte Standplatz darf ausschließlich innerhalb der gebuchten Fläche genutzt werden.
Die Tische bzw. Verkaufsflächen dürfen nicht über die zugewiesene Standfläche hinausragen. Fluchtwege, Durchgänge, Türen, Notausgänge, Rettungswege und andere sicherheitsrelevante Bereiche müssen jederzeit vollständig freigehalten werden.
Zusätzliche Flächen können nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters genutzt werden.
Eine Weitergabe oder Untervermietung des gebuchten Standplatzes an andere Personen ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

3. Aufbau und Abbau

Die Verkäufer dürfen innerhalb der vom Veranstalter angegebenen Aufbauzeit mit dem Aufbau beginnen.
Der Stand muss spätestens zum angegebenen Veranstaltungsbeginn vollständig aufgebaut und verkaufsbereit sein.
Der Abbau darf erst nach dem offiziellen Ende des Flohmarktes beginnen. Ein vorzeitiger Abbau kann andere Besucher und Verkäufer erheblich beeinträchtigen und ist daher nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Nach Ende der Veranstaltung ist der Standplatz vollständig zu räumen und sauber zu hinterlassen.
Zurückgelassene Waren, Kartons, Verpackungen oder sonstiger Müll können auf Kosten des Verursachers entsorgt werden.

4. Standgebühr

Die Standgebühr ist vor Beginn der Veranstaltung entsprechend der bei der Buchung angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.
Die Standgebühr beinhaltet ausschließlich die Nutzung der gebuchten Verkaufsfläche.
Eine Rückerstattung bei Nichterscheinen erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden.
Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung durch den Veranstalter gelten die jeweils bei der Buchung angegebenen Regelungen.

5. Verkauf und Waren

Der Verkäufer ist selbst für seine angebotenen Waren verantwortlich.
Es dürfen ausschließlich Waren angeboten werden, deren Verkauf gesetzlich zulässig ist.
Nicht gestattet sind insbesondere:
• Waffen und verbotene Waffen
• pornografische oder jugendgefährdende Medien und Gegenstände
• nationalsozialistische bzw. verfassungswidrige Propaganda und Kennzeichen
• offensichtlich gestohlene Waren
• gefälschte Markenartikel und Plagiate
• illegale Drogen und Betäubungsmittel
• Tiere
• verdorbene oder nicht verkehrsfähige Lebensmittel
• Waren, deren Verkauf eine besondere behördliche Genehmigung erfordert, sofern diese nicht vorliegt
• gefährliche oder beschädigte Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgeht
Der Veranstalter kann weitere Waren vom Verkauf ausschließen, wenn deren Angebot gegen gesetzliche Vorschriften, die Hausordnung oder den Charakter der Veranstaltung verstößt.

6. Verantwortung für die angebotenen Waren

Der Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Waren den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Der Veranstalter übernimmt keine Prüfung der Herkunft, Echtheit, Sicherheit oder Verkehrsfähigkeit der angebotenen Waren.
Für Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern ist grundsätzlich der jeweilige Verkäufer verantwortlich.
Der Veranstalter ist nicht Vertragspartner der zwischen Verkäufern und Besuchern geschlossenen Kaufverträge.

7. Preise und Verhandlungen

Die Preisgestaltung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Verkäufers.
Verhandlungen über Preise sowie die Abwicklung des Kaufes erfolgen ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer.
Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Verkaufserfolg oder Mindestumsatz.

8. Verhalten auf der Veranstaltung

Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollem Umgang miteinander.
Nicht gestattet sind insbesondere:
• aggressives oder beleidigendes Verhalten
• Belästigung anderer Teilnehmer oder Besucher
• Behinderung von Flucht- und Rettungswegen
• übermäßige Lärmbelästigung
• Beschädigung der Halle oder fremden Eigentums
• eigenmächtige Veränderungen an der Veranstaltungseinrichtung
Den Anweisungen des Veranstalters und des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.

9. Fahrzeuge und Be- und Entladen

Fahrzeuge dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden.
Die Zufahrten zur Halle sowie Feuerwehr- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden.
Zum Be- und Entladen dürfen Fahrzeuge nur während der vom Veranstalter vorgesehenen Zeiten und nur an den dafür bestimmten Stellen genutzt werden.
Nach dem Be- und Entladen sind die vorgesehenen Stellflächen unverzüglich wieder freizugeben.

10. Beschädigungen

Der Verkäufer haftet für Schäden, die er, seine Begleitpersonen oder von ihm mitgebrachte Gegenstände an der Halle, der Einrichtung oder dem Eigentum Dritter verursachen.
Beschädigungen sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.

11. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für abhandengekommene, gestohlene oder beschädigte Waren und persönliche Gegenstände der Verkäufer wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Der Verkäufer ist selbst für die Beaufsichtigung seines Standes und seiner Waren verantwortlich.
Eine Beaufsichtigung der Verkaufsstände durch den Veranstalter findet nicht statt.

12. Diebstahl und Verlust

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust von Waren, Bargeld oder persönlichen Gegenständen.
Bei einem Verdacht auf Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen ist unverzüglich das Veranstaltungspersonal zu informieren.

13. Reinigung

Jeder Verkäufer ist verpflichtet, seinen Standplatz während und nach der Veranstaltung sauber zu halten.
Verpackungen, Kartons und sonstiger Abfall dürfen nicht in der Halle zurückgelassen werden, sofern hierfür keine ausdrücklich gekennzeichneten Abfallbehälter vorgesehen sind.
Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder zurückgelassenem Sperrmüll können dem Verursacher die entstandenen Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

14. Strom und technische Geräte

Die Nutzung von Stromanschlüssen ist nur gestattet, wenn dies vom Veranstalter ausdrücklich erlaubt wurde.
Mitgebrachte elektrische Geräte, Kabel und Verlängerungen müssen sich in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden.
Kabel dürfen keine Stolperstellen bilden und dürfen insbesondere keine Flucht- oder Rettungswege überqueren.

15. Kinder und Begleitpersonen

Kinder dürfen von Verkäufern mitgebracht werden, sofern dadurch der Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.
Die Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder und minderjährige Begleitpersonen verbleibt beim jeweiligen Erziehungsberechtigten.

16. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken entstehen.
Personen, die erkennbar im Mittelpunkt einer Aufnahme stehen sollen, werden – soweit gesetzlich erforderlich – gesondert um Einwilligung gebeten.

17. Ausschluss von der Veranstaltung

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Regeln kann der Veranstalter einen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.
Dies gilt insbesondere bei:
• Verkauf verbotener Waren
• aggressivem oder beleidigendem Verhalten
• Gefährdung anderer Personen
• mutwilliger Beschädigung
• erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs
• Nichtbefolgung sicherheitsrelevanter Anweisungen
Bei einem Ausschluss aufgrund eines schuldhaften Verstoßes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühr.

18. Hausrecht

Der Veranstalter bzw. die von ihm beauftragten Personen üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Veranstalters und des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: September 2026.

Allgemeine Regeln

IMG_1060.JPG

Auf- und Abbau

Aufbauzeiten

Der Aufbau erfolgt sonntags ab 08:00 Uhr. Alle Stände müssen bis 10:00 Uhr spielbereit sein.

Abbauzeiten

Abbau ist erst ab Marktende (16:00 Uhr) möglich. Ein vorzeitiges Einpacken ist untersagt.

Anlieferung

Kurzes Entladen ist direkt vor den Hallentoren gestattet.

Standplatzräumung

Die Halle muss bis spätestens 17:30 Uhr vollständig vom Aussteller geräumt sein.

Sicherheit & Verbotenes

WICHTIG

Brandschutz
  • Rauchverbot in der gesamten Halle
  • Notausgänge stets freihalten
  • Keine offenen Flammen oder Kochstellen
  • Elektrische Geräte nur nach Prüfung

WARNUNG

Verbotene Waren
  • Keine Waffen oder Munition
  • Verbot Jugendgefährdender Medien
  • Keine Plagiate oder Hehlerware
  • Verkauf von Lebensmitteln untersagt

HINWEIS

Ordnung & Sicherheit
  • Gänge frei von Waren halten
  • Standpersonal muss volljährig sein
  • Anweisungen des Personals folgen
  • Haftung für eigene Waren
bottom of page